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Ferienwohnung als Monteurzimmer vermieten

Monteurzimmer vermieten: Tipps zur Ferienwohnung als Unterkunft für Monteure

Sie haben eine Ferienimmobilie und überlegen, die Wohnung oder das Haus auch an berufsreisende Arbeiter zu vermieten? Warum die Bedürfnisse von Monteuren für einen guten Aufenthalt sich von denen anderer Reisender wie Touristen unterscheiden und worauf Sie achten müssen, wenn Sie eine Monteurwohnung oder ein Monteurzimmer vermieten wollen, lesen Sie in diesem Ratgeber. Auch welche Vorteile Sie durch die Vermietung genießen können und Tipps zu diesem Thema finden Sie hier.

Das Wichtigste? Bieten Sie den Bauarbeitern in Ihrem Zimmern einen angenehmen Aufenthalt – und Sie gewinnen Stammkunden. Zimmersuchende Unternehmen sparen sich für die Kollegen dann beim nächsten Mal die aufwändige Zimmersuche.


Ferienimmobilien vermieten – an Monteure? Ja!

Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern konzentrieren sich in der Regel auf Urlauber und Feriengäste – und akzeptieren dann einfach Leerstand in der Nebensaison. Es gibt aber noch eine weitere Gruppe von Personen, die kurzzeitig Unterkünfte benötigen: Monteure!

Im Gegensatz zu den klassischen Geschäftsreisenden, die sich beispielsweise für eine Messe einfach ein Wochenende in ein Hotel oder Messezimmer mit vollem Service einquartieren, brauchen Monteure eine Unterkunft für eine oder mehrere Wochen. Ein Hotel wäre für diesen Zeitraum zu teuer – daher weichen zimmersuchende Unternehmen gern auf Privatzimmer oder -wohnungen für ihre Angestellten und Kollegen aus.

Ferienwohnung vermieten an Monteure: Das sind die Vorteile

Wenn Sie Ihre Ferienimmobilie auch an Monteure vermieten, hat das für Sie folgende Vorteile:

  • bessere Auslastung auch in der Nebensaison
  • sichere Buchung und Zahlung durch das Unternehmen, in welchem die Monteure angestellt sind
  • bei gutem Ablauf und Zufriedenheit bei den Monteuren: Potenzial für Stammkundschaft und damit regelmäßigere Auslastungen in der Nebensaison
  • Monteure machen weniger Arbeit: Sie sind auf der Arbeit und am Wochenende oft in der Heimat. Das bedeutet weniger Verschleiß an den Geräten und weniger Nutzungsspuren allgemein.

Monteurzimmer vermieten: Was ist zu beachten?

Wie bei der regulären Vermietung von Ferienimmobilien gibt es auch bei der Vermietung von Monteurzimmern beziehungsweise Monteurwohnungen einige Dinge zu beachten:

  • Ist es überhaupt erlaubt, die Ferienwohnung oder das Ferienhaus zu vermieten? Gilt ein Zweckentfremdungsverbot der Stadt, Kommune oder Gemeinde? Oder besitzen Sie eine einzelne Wohnung in einem größeren Gebäude? Dann gilt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – es muss eine Teilungserklärung und eine Gemeinschaftsordnung geben. Diese legen fest, ob es den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft möglich ist, die Ferienwohnung zu vermieten.
  • Prüfen Sie, welchen Service Sie anbieten wollen und ob das eine private oder gewerbliche Vermietung bedeutet. Wann welcher Fall zutrifft, zeigen wir Ihnen im Ratgeber “Ferienwohnung vermieten: Einkünfte und Einkunftsarten”.
  • Bei der Vermietung als Gewerbe sind die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer relevant.
    Auch dazu können Sie Genaueres im HELMA-Ratgeber lesen: “Die steuerliche Behandlung bei der Vermietung von Ferienimmobilien”
  • Beachten Sie die Preisangabenverordnung: Die Endreinigung muss beispielsweise direkt im Mietpreis enthalten sein.
    Mehr Details dazu lesen Sie in unserem Ratgeber “Endreinigung von Ferienhaus und Ferienwohnung: Umfang, Kosten und Abrechnung”
  • Möchten Sie die Immobilie selbst nutzen? Die Selbstnutzung beeinflusst einige relevante Faktoren: Bei einer durchschnittlichen Eigennutzung von 25 % der ortsüblichen Vermietungstage ordnet das Finanzamt das als private Vermietung ein. Als Selbstnutzung gilt auch, wenn Sie die Immobilie kostenlos Freunden und Familie überlassen. Leerstandszeiten werden dabei zur Hälfte auf jeweils die Vermietung und Selbstnutzung aufgeteilt. Steuervorteile durch ein Gewerbe erhalten Sie dann nicht.

Zudem fällt eventuell die Zweitwohnsitzsteuer auf die Ferien- und Monteurwohnung an – mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Eigennutzung und Zweitwohnsitzsteuer”.

Zumindest also im Bereich der Organisation, Steuern und Pflichten der Vermieter einer Ferienwohnung unterscheidet sich die Vermietung einer Monteurunterkunft kaum von der regulären Vermietung an Touristen.

Monteurzimmer vermieten – Voraussetzungen

Besondere rechtliche oder organisatorische Voraussetzungen gibt es für die Ferienwohnung als Monteurunterkunft nicht. Allerdings sollten Sie einige Besonderheiten in der Ausstattung der Ferienwohnung beachten:

  • Stellen Sie eine Waschmaschine zur freien Verfügung: Insbesondere Monteure packen nicht wie andere Gäste für den Urlaub diverse Outfits ein – sie müssen ihre Arbeitskleidung waschen können. Auch Handtücher und Bettwäsche sollten die Mieter nach eigenem Belieben waschen – das ist besonders wichtig bei einem Aufenthalt von einem Monat oder länger.
  • Stellen Sie Informationen zur Wohnung (und eventuell auch den Mietvertrag) in Englisch zur Verfügung. Viele Monteure kommen nicht aus Deutschland, sondern aus dem europäischen Umland und können nicht immer fließend Deutsch. Dennoch sollten Ihre Mieter Ihre Angaben zur Wohnung bzw. dem Haus und den Mietvertrag verstehen können. 
  • Investieren Sie in ein gutes Bett und eine hochwertige Matratze. Monteure und Handwerker leisten auf den Baustellen harte Arbeit – und ein guter Schlaf ist ein wichtiges Kriterium in der Bewertung des Aufenthalts.
  • Rüsten Sie die Küche vor der Anreise mit einer Grundausstattung aus – inklusive Gewürze. Touristen bereiten sich in der Regel gut auf ihren Urlaub vor. Monteure und Handwerker sind als Berufsreisende allerdings viel unterwegs und können nicht dauerhaft Lebensmittel und Gewürze schleppen oder nach jedem Check-In alle paar Wochen einen Großeinkauf machen. Machen Sie es für Ihre Gäste besonders bequem und ermöglichen Sie, dass das Nötigste bereits vorhanden ist und die Mieter nur Kleinigkeiten besorgen müssen und sich dennoch Mahlzeiten kochen können.
  • Kostenloses Internet und TV: Monteure sind nicht im Urlaub für eine Auszeit, sondern für sie ist es eine reguläre Arbeitszeit. Während Urlauber die Umgebung erkunden, wollen die Monteure nach dem langen Tag vielleicht einfach nur vor dem Fernseher abschalten. Je nachdem kann ein Internetanschluss für die Arbeit sogar zwingend notwendig sein – stellen Sie daher beides zur Verfügung. Erhöhen Sie statt Nutzungsgebühren lieber den Mietpreis ein wenig.
  • Parkplatz: Viele Monteure sind mit einem Auto unterwegs, insbesondere, wenn sich die Baustelle in einer schlecht erreichbaren Lage befindet. Eine Möglichkeit, das Auto sicher abstellen zu können, wäre daher ideal.
  • Gute Ausstattung im Bad: Nach harter körperlicher Arbeit wirkt eine heiße Dusche Wunder. Dafür muss es aber eine Dusche im Bad geben, der Wasserdruck für einen ordentlichen Wasserstrahl ausreichen und die Wassertemperatur sollte auch gut einstellbar sein und dann auch gleichmäßig bleiben.

Ich möchte Monteurzimmer vermieten – sind Steuern zu zahlen?

Auf die Vermietung von Monteurzimmern sind nur die regulären Steuern der Vermietung einer Ferienwohnung zu zahlen. Besondere Steuersätze oder zusätzliche Steuern fallen nicht an, wenn Ihre Mieter Monteure sind.


Kann ich ein Monteurzimmer privat vermieten?

Ja! Das ist grundsätzlich möglich. “Gewerblich vermieten” bedeutet nicht, dass ausschließlich Unternehmen Übernachtungsmöglichkeiten in Arbeiterwohnheimen vermieten dürfen – auch eine Privatperson kann ihre Ferienwohnung oder das Ferienhaus gewerblich vermieten. Wichtig ist dabei, ob eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Nutzen Sie die Ferienwohnung primär selbst und vermieten sie nur gelegentlich, so gilt die Nutzung noch als “Liebhaberei” und ist steuerlich größtenteils irrelevant. Auch einzelne Annehmlichkeiten für die Vermietung, wie die das Bereitstellen von Wäsche oder eine regelmäßige Reinigung der Ferienimmobilie gilt noch als reine Vermögensverwaltung. Das Bewerben der Immobilie oder die Nutzung eines Vermittlungsservice/Ferienwohnungsportals ist ebenfalls grundsätzlich möglich.

Sobald aber mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird, gilt die Vermietung der Ferienimmobilie als Gewerbe und muss dementsprechend angemeldet werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt dann vor, wenn ein hotel-ähnliches Level an Organisation vorliegt. Eine genaue Grenze gibt es in diesem Kontext nicht, eher wird sich daran orientiert, wie die Immobilie verwaltet wird: Ist die Ferienimmobilie beispielsweise ständig in einem solchen Zustand, als das sie sofort vermietet werden könnte, so kann dies ein Indiz für gewerbliches Handeln sein. Nutzen Sie die Ferienwohnung selbst kaum oder gar nicht und vermieten Sie stattdessen teilweise oder komplett an Pendler oder Feriengäste, zählt dies auch eher als gewerbliches Handeln. Vermieten Sie mehrere, ähnliche Immobilien am selben Standort oder ist eine kurzfristige Vermietung dauerhaft möglich, so ist dies ebenfalls ein starkes Indiz für eine hotelmäßige Organisation. Darüber hinaus gilt auch hier die generelle Ertragsgrenze von 24.500 €. Wird diese überschritten, muss auch hier auch als Privatperson ein Gewerbe angemeldet werden.

Ein Steuerberater kann hier am besten darüber aufklären, wann genau eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und ab wann Sie ein Gewerbe anmelden müssen. Wie lange man eine Ferienwohnung vermieten darf, haben wir in einem eigenen Ratgeberartikel behandelt. Schauen Sie gerne vorbei!


Wo kann ich meine Ferienwohnung als Monteurzimmer inserieren?

Um ihre Ferienwohnung erfolgreich zu vermarkten, bequem zu inserieren und eine hohe Auslastung möglichst mühelos zu erreichen, nutzen Sie vielleicht schon Ferienwohnungsportale. Um speziell an Monteure zu vermieten gibt es zusätzlich eigene Portale, beispielsweise:

  • mein-monteurzimmer.de
  • deutschland-monteurzimmer.de
  • monteurzimmer.de
  • monteur-zimmer.info
  • monteurzimmerguru.de

Sie müssen nicht alle davon nutzen. Schauen Sie sich die Portale einmal an und vergleichen Sie die Preise der Inserate – und dann wählen Sie ein oder zwei der Portale für Ihre Zimmervermietung aus. Weitere Infos zum Thema Inserate können Sie in unserem Ratgeber "Ferienhaus und Ferienwohnung inserieren" nachlesen.

Tipp: Möchten Sie mehr über die Vermietung einer Ferienimmobilie wissen – mit allem, was dazugehört? Dann klicken Sie sich durch unseren Ferienimmobilien-Ratgeber für Eigentümer und Käufer!


Entspannung für Urlauber und Monteure: die HELMA Ferienimmobilien

Ein HELMA-Ferienimmobilie als Kapitalanlage – das lohnt sich! Die HELMA-Resorts sind in traumhafter Lage, mit edler Ausstattung und einzigartiger Architektur. So erhalten Sie in der Hauptsaison überdurchschnittliche Mieteinnahmen. In der Nebensaison können Monteure und Handwerker von Ihnen profitieren und umgekehrt: die Arbeiter haben einen Ort zum Leben, bequem und gemütlich und mit allem ausgestattet, was benötigt wird – und Sie haben keine Leerstandszeiten in der Nebensaison.

Ist Ihre Neugier geweckt? Dann schauen Sie gern in unsere aktuellen Projekte für unsere neuesten Resort-Pläne und schauen Sie sich in unseren fertiggestellten Ferienimmobilien-Referenzprojekten an, was andere Kunden berichten.

Haben Sie noch Frage? Oder möchten Sie mehr Details in einem Gespräch mit unseren Fachberatern? Dann rufen Sie doch einfach einmal an über unsere kostenlose Service-Hotline 0800 / 7243318 oder nutzen Sie unser Kontaktformular!