Haustiere in Ferienwohnung erlauben – Ja oder nein?
Als Vermieter bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie Ihren Gästen das Mitbringen der eigenen Haustiere in Ihre Ferienwohnung gestatten möchten oder nicht. Tierbesitzer sind über Ferienunterkünfte, in die sie ihre kleinen Lieblinge mitnehmen dürfen, sehr dankbar. Vor allem für Hundebesitzer ist es wichtig, dass die Hunde mitreisen dürfen, denn Hunde leiden sehr, wenn sie während des Urlaubs von Herrchen und Frauchen in einer Haustierpension untergebracht werden. Aber was ist, wenn Urlauber ohne Haustiere die Ferienwohnung oder das Ferienhaus gerade deswegen ablehnen oder wenn das mitgebrachte Haustier etwas an Ihrem Eigentum beschädigt? Wir geben Ihnen einige Tipps als Entscheidungshilfe.
Urlaub mit Hund – welche Rechte und Pflichten habe ich als Vermieter?
Hundebesitzer entscheiden sich bewusst für ein Haustier, das sie überallhin begleitet, und gestalten auch die Ferien mit Hund. Also muss auch in der Ferienunterkunft das Mitbringen des Hundes erlaubt sein.
Als Vermieter haben Sie das Recht, das Mitbringen von Haustieren in Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus zu untersagen. Wenn Sie sich jedoch dafür entscheiden, Haustiere in Ihrer Ferienunterkunft zuzulassen, definieren Sie klare Verhaltensweisen für Ihre Feriengäste.
Folgende beispielhafte Regeln sollten Sie festlegen:
- Wie viele Hunde oder andere Haustiere dürfen von Ihren Gästen mitgebracht werden?
- Welche Tiere dürfen mitreisen?
- Was ist den Tieren gestattet und was nicht – dürfen Hunde und Katzen in das Schlafzimmer, ins Bett oder aufs Sofa?
- Verlangen Sie einen Nachweis für eine Hundehaftpflichtversicherung.
Müssen meine Feriengäste Ihre Haustiere vorab bei mir anmelden?
Haustiere, die in eine Ferienwohnung mitgebracht werden, müssen immer im Voraus bei den Vermietern angemeldet werden. Wenn Sie Haustiere generell in Ihrer Ferienimmobilie erlauben, sollten Sie sich beim Abschluss des Beherbergungsvertrages die Anzahl und Art der Tiere angeben und vertraglich bestätigen lassen.
Muss ich das Mitbringen von Haustieren ausdrücklich verbieten?
Ein Gesetz, dass Ihnen vorschreibt, dass Sie das Mitbringen von Haustieren ausdrücklich verbieten müssen, gibt es nicht. Bei der Vermietung von Ferienunterkünften handelt es sich nicht um Wohnraummietverträge, sondern um Beherbergungsmietverträge. Bei Beherbergungsmietverträgen obliegt es grundsätzlich dem Vermieter, ob er Haustiere dulden möchte oder nicht. Um jedoch alle Zweifel auszuräumen und keinen Streit mit den Feriengästen zu riskieren, macht es Sinn, vorab deutlich auf das Haustierverbot in Ihrem Feriendomizil hinzuweisen. Das können Sie sowohl auf Ihrer Webseite machen, als auch im Beherbergungsvertrag regeln.
Entstehen für mich Nachteile, wenn ich Haustiere in meiner Ferienwohnung gestatte?
Schäden an der Mietsache:
Wenn in Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Ferienhaus Schäden durch mitgebrachte Haustiere entstehen, können Sie die Tierhalter für die Beseitigung der Schäden verantwortlich machen. Wenn Sie diesen Grundsatz bereits in den Mietbedingungen festlegen, ersparen Sie sich im Streitfall unnötige Diskussionen mit Ihren Mietern.
Erhöhter Reinigungsaufwand:
Ob Katzenhaare, Hundehaare, angeleckte Fensterscheiben, versteckte Mäuse oder andere Hinterlassenschaften – der Reinigungsaufwand ist bei Ferienwohnungen, die Haustiere beherbergen, deutlich erhöht. Um diese Kosten auf Ihre Feriengäste umzulegen, können Sie entweder einen Aufpreis pro Nacht/pro Haustier verlangen und/oder die Pauschale für die Endreinigung Ihrer Ferienwohnung oder Ferienhauses bei Tiermitnahme erhöhen.
Folgevermietung:
Wenn Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus mit Hund/Katze oder anderem Haustier vermieten, freuen sich zwar die Haustierbesitzer, es kann jedoch sein, dass sich tierlose Urlauber daran stören. Vor allem Personen mit Tierhaarallergien könnten von Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Ferienhaus möglicherweise Abstand nehmen.
Welche Tiere kann ich in meiner Ferienwohnung/meinem Ferienhaus ablehnen?
Welche Tiere Sie in Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Ferienhaus zulassen oder ablehnen, können Sie frei entscheiden.
Für folgende Tiere sollten Sie eine Regelung in den Mietbedingungen festlegen:
Hunde | Für Hundebesitzer sind die geliebten Vierbeiner meistens vollwertige Familienmitglieder. Natürlich gilt dies dann auch für die Ferien mit Hund. |
Katzen | Katzen sind mehr auf ihr Revier als auf Herrchen und Frauchen fixiert. Daher dürfen die meistens Katzen zu Hause bleiben und werden von Nachbarn oder Freunden gefüttert. Nur in seltenen Fällen möchten Katzenhalter ihre Hauskatze mit in den Urlaub nehmen. |
Nagetiere | Nager wie Kaninchen, Hasen, Meerschweinchen, Hamster, Frettchen, Mäuse und Ratten werden während des Urlaubs oft bei Freunden oder in Tierpensionen untergebracht. Dennoch kommen manche Tierhalter auf die Idee, ihre Tiere samt Käfig und Verpflegung mitzunehmen. |
Fische | Fische in Aquarien sind vergleichsweise schwer zu transportieren, daher wird es vermutlich wenig Sinn machen, die Mitnahme von Fischen zu erlauben. |
Reptilien und Insekten | Je nach Reptil könnten die Tierhalter ihre Tiere mit in den Urlaub nehmen wollen. Das kann vor allem dann passieren, wenn sich niemand finden lässt, der die Tiere regelmäßig füttert oder vorübergehend bei sich aufnimmt. Spinnen, Schlangen oder Insekten sind schließlich nicht jedermanns Sache. |
Pferde und Ponys | Pferde und Ponys lassen sich natürlich nicht so einfach in eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus mitnehmen. Einige Ferienimmobilien Vermieter stellen Ställe oder Koppeln für die großen Vierbeiner zur Verfügung. Das macht allerdings nur dann Sinn, wenn Sie ein großes Grundstück besitzen oder eigene Pferde auf Ihrem Grundbesitz halten. |
Wer haftet für die Schäden, die die Haustiere meiner Gäste angerichtet haben?
Für die Schäden, die von Haustieren verursacht wurden, müssen die jeweiligen Tierhalter haften. Auch wenn im Streitfall das Recht auf Ihrer Seite wäre, macht es Sinn mit eindeutigen Regeln in den Mietbedingungen auf dieses Unterfangen hinzuweisen.
Wie kann ich meine Ferienimmobilie hundefreundlich gestalten?
Außengelände:
Wenn Sie ein Ferienhaus mit Garten oder eine Ferienwohnung mit einem gemeinschaftlich genutzten Garten oder Innenhof vermieten, empfiehlt es sich, den Außenbereich einzuzäunen. Dann können sich die Hunde frei bewegen und Herrchen und Frauchen müssen sich keine Sorgen darum machen, dass die angrenzende Straße für ihren Vierbeiner zur Gefahr werden könnte.
Boden- und Treppenbeläge
Hunde und Katzen rutschen auf glatten Böden schnell aus. Der Bodenbelag sollte also entsprechend tierfreundlich und rutschfest sein. Bedenken Sie jedoch, dass Teppichböden zwar rutschfest, aber schlecht zu reinigen sind.
Urlaub mit Hund oder Katze – so entscheiden Sie richtig
Ob Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus mit Hund oder anderen Haustieren vermieten oder nicht, entscheiden Sie als Eigentümer und Vermieter. Egal wie Sie sich entscheiden – eine gute Kommunikation mit Ihren Feriengästen ist wichtig und erspart Ärger und Frustration auf beiden Seiten. Geben Sie den Interessenten bereits auf Ihrer Internetpräsenz eine Information, ob Haustiere erlaubt sind, und schreiben Sie die gleichen Regeln auch in den Mietvertrag, dann kann es zu keinen Missverständnissen kommen.
Wenn Sie Fragen zu den Ferienimmobilien von HELMA haben, werfen Sie einen Blick auf unsere Webseite oder nehmen persönlich Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne.
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